Das ambulant bereute Wohnen ist eine individuelle, „maßgeschneiderte“ Hilfsmaßnahme.
Sie ist abgestimmt auf die Art der Erkrankung und die jeweiligen Lebensumstände.
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Viele Menschen können ihre persönlichen Angelegenheiten aus unterschiedlichen Gründen nicht oder nur teilweise selbst erledigen.
Im Auftrag des Amtsgerichts übernehmen wir in solchen Fällen die gesetzliche Betreuung nach §§ 1896 BGB.
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Wir unterstützen Pflegebedürftige dabei, ihren Alltag selbstständig zu gestalten und fördern ihre soziale Teilhabe.
Hierfür bieten wir flexible und niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI an.
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